In Österreich dürfen Kinder laut Straßenverkehrsordnung nach Vollendung des 12. Lebensjahres allein auf öffentlichen Straßen Rad fahren. Durch Ablegung der "Freiwilligen Radfahrprüfung" ist dies auch schon ab dem 10. Lebensjahr möglich.
Wir laden eine Polizistin ein, und sie bereitet unsere Viertklassler auf den theoretischen Teil der Prüfung vor.